Reisevorbereitung – Zoll

Berlin, Sa 21.9. 2013

Wer in die USA beispielsweise seine Gitarre oder Fotoausrüstung mitnehmen will, der wird bei der Einreise zurück in Deutschland eventuell aufgefordert, sein Zeug zu verzollen – oder (vor Ort, am Flugafen, mit Jetlag) nachzuweisen, dass er das hier schon besessen hat.

Der Zoll empfiehlt, sicherheitshalber einfach die entsprechenden Quittungen mitzunehmen, auf dass man sie vor Ort vorlegen kann.

Wer die Quittungen nicht mehr hat (oder nicht wiederfindet), der kann sich bei der Ausreise beim Zoll eine „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (2011)“ ausstellen lassen, bei der der Zoll die Ausfuhr mit Rückbringungsabsicht bei Ursprung aus freiem Warenverkehr bescheinigt (ist Amtsdeutsch nicht … schön?)

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/redirectToURL.do?addContextId=true&url=%2Fcatalog%2FopenForm.do%3Fcatalog%3DA-Z%26path%3D%2Fzoelle_allgm%2F0330&%24context=0&addReturnTo=true

Die Nämlichkeitsbescheinigung und Gerät kann man direkt vor dem Abflug oder auch ein paar Tage vorher beim Zoll vorlegen.

Allerdings: Je nach Laune des Zollbeamten reicht die Nämlichkeitsbescheinigung nicht, denn die ist rechtlich unverbindlich. Man muss dann eventuell trotzdem eine Quittung vorlegen.

Laut Auskunft des Zollbeamten hilft es auch, wenn die Waren so (abgenutzt) aussehen, dass ein Vorbesitz plausibel und ein Wiederverkauf unwahrscheinlich scheint. Aber auch das ist wieder nicht verbindlich.

Also: auf zur Rechnungssuche…

Volker